Mit Dopplersonografie bezeichnet man eine spezielle Ultraschalluntersuchung von Gefäßen; dabei werden Blutflüße in bestimmten Gefäßen gemessen. In der Geburtshilfe sind dabei bestimmte fetale (=kindliche) sowie maternale (=mütterliche) Gefäße relevant, die v.a. eine Aussage über die Versorgung des Kindes erlauben. Da Auffälligkeiten der Blutflußkurven in der Regel deutlich früher auftreten als CTG-veränderungen, können Mangelversorgungen des Kindes mittels Dopplersonografie früher erkannt werden.
Die Dopplersonografie läßt somit frühzeitig fetale Gefährdungssituationen erkennen, in denen sowohl eine intensivere vorgeburtliche Betreuung als auch in Einzelfällen eine vorzeitige Entbindung notwendig werden kann. Daher sollte in bestimmten Situationen, wie z.B. erhöhtem Blutdruck der Schwangeren, vorausgegangener Schwangerschaft mit Gestose oder Mangelgeburt, die Schwangerschaft zusätzlich mit dopplersonografischen Untersuchungen überwacht werden.
Andererseits kann mittels Dopplersonografie zur Abklärung von CTG-auffälligkeiten, bei Wachstumsrückstand des Feten und/oder verminderte Fruchtwassermenge eine Mangelversorgungssituation ausgeschlossen werden.